Gutachtenformen

Vollgutachten (klassisches Gutachten)
Alle Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil, Fotodokumenten und einem Anlagenteil. In aller Regel gehören folgende Unterlagen, Informationen und Anlagen zu einem Verkehrswertgutachten:

  • Ortsübersicht
  • Flurkarte (Auszug aus der Liegenschaftskarte des Katasteramtes)
  • Lageplan
  • Optional Auszüge aus dem Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan
  • Gebäudegrundrisse oder Skizzen
  • Gebäudeschnitte
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Berechnung umbauter Raum bzw. Bruttorauminhalte
  • Baubeschreibungen

Kurzgutachten
In Ausnahmefällen werden Kurzgutachten abgefasst, die sich im Wesentlichen auf die reine Wertermittlung konzentrieren. Auf beschreibende Sachverhalte wird weitgehend verzichtet. Darüber hinaus werden Anlagen und Fotos in verringertem Umfang dem Gutachten beigefügt.

Der Aufwand zur Erstellung eines Kurzgutachtens ist kaum geringer, da die Berechnungsansätze, Dokumentenprüfungen und Recherchen ähnlich viel Aufwand erfordern, um Fehlinterpretationen und Falschbewertungen auszuschließen. Gutachten in Kurzform sollten daher nur in Ausnahmefällen beauftragt werden.

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Torsten Kühl Sachverständiger