Gutachtenkosten

Unsere klassischen Gutachten werden je nach Anwendungsfall nach dem Wert der unbelasteten Immobilie abgerechnet. Für Kurzgutachten fällt ein etwas vermindertes Honorar an. Für die Bewertungen von Rechten sowie Vermögensvor- und Nachteilen, z.B. Entschädigungswerte, erfolgt die Vergütung als Pauschalhonorar.

Neben dem Honorar für Sachverständigenleistungen werden Nebenkosten für Aufwendungen und Auslagen pauschal oder auf Nachweis abgerechnet. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen gerne die aktuelle Honorar- und Gebührentabelle der Torsten Kühl GmbH.

Im Falle der Beauftragung durch Amtsgerichte in Zwangsversteigerungsverfahren oder durch das Familiengericht erfolgt die Abrechnung nach vorgegebenen Stundensätzen gemäß § 9 des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG).

  • Torsten Kühl GmbH
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Torsten Kühl Sachverständiger